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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Domsel Consulting Personalberatung

 
 
§ 1 Vorbemerkung, Vertragsinhalt, Vertragsdurchführung
 
 
1.1 Domsel Personalberatung erbringt Leistungen (Vermittlung qualifizierter Fach- und Führungskräfte, Personalberatung, etc.) ausschließlich zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
 
 
1.2 Als von Domsel Personalberatung vermittelt gelten auch solche Kandidaten, die in einem Zeitraum von 24 Monaten ab erstmaligem Vorstellen durch Domsel Personalberatung mit dem Kunden einen Vertrag schließen.
 
 
1.3 Die dem Kunden von Domsel Personalberatung überlassenen Unterlagen und Informationen zu Kandidaten (z.B. Bewerbungsunterlagen, Mitarbeiterprofile etc.) sind nur für den jeweiligen Kunden bestimmt. Der Kunde ist nicht berechtigt, Unterlagen und Informationen über die Kandidaten - weder im Original noch in Kopie - an Dritte weiterzugeben.
 
 
§ 2 Vergütung / Kosten
 
 
2.1 Das Honorar für die erfolgreiche Vermittlung eines Mitarbeiters beläuft sich auf 25 – 33% des ersten Jahresbruttoeinkommens. Das der Berechnung zugrunde liegende Jahresbruttoeinkommen versteht sich unter Einschluss sämtlicher Zusatzleistungen, beispielsweise 13. und 14. Monatsgehalt.
 
 
2.2 Das reguläre Honorar wird wie folgt fällig: Eine erste Rate ist unmittelbar nach Erteilung des Auftrags fällig. Dabei handelt es sich nicht um eine Vorschusszahlung, sondern um eine angemessene Aufwandsentschädigung, deren Höhe einzelvertraglich zu vereinbaren ist. Die zweite Rate wird nach bei Vertragsunterschrift des Kandidaten fällig, mit erfolgreicher Vollendung der Probezeit wird die dritte Rate fällig.
 
 
2.3 Der Anspruch der Personalberatung auf ein Vermittlungshonorar wird, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, durch Abschluss eines Arbeitsvertrages zwischen dem Bewerber und dem Auftraggeber begründet bzw. durch den Arbeitsantritt, falls der schriftliche Vertrag erst danach geschlossen wird. Dabei ist unerheblich, ob der Bewerber über die im Anforderungsprofil genannten Qualifikationen tatsächlich verfügt. Kündigt eine der beiden Parteien den Arbeitsvertrag vor Arbeitsantritt, so bleibt der Anspruch der Personalberatung auf das Vermittlungshonorar sowie die Erstattung der Kosten aus allen übrigen vereinbarten und erbrachten Leistungen dennoch bestehen.
 
 
2.4 Die Provision der Domsel Personalberatung aus Vermittlung bzw. der Nachweis zum Abschluss eines Vertrages, wird mit Abschluss des Vertrages mit dem ausgesuchten Kandidaten fällig, soweit keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde. Zahlungen gelten mit Gutschrift auf dem Konto der Domsel Personalberatung als geleistet.
 
 
2.5 Projekte der Direktsuche bedürfen grundsätzlich einer gesonderten Vereinbarung.
 
 
2.6 Reisekosten und Spesen der Domsel Personalberatung fallen nur nach vorheriger Absprache mit dem Kunden an. Reisekosten (inkl. Spesen) der Kandidaten zum Kunde werden von Domsel Personalberatung nicht übernommen.
 
 
2.7 Sämtliche Vergütungen und Kosten verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
 
 
2.8a Die zu jedem Projekt gehörende gesondert aufgeführte Honorarvereinbarung und die aktuelle Preisinformation sind Bestandteil dieser AGB.
 
 
§ 3 Mitwirkungspflichten
 
 
3.1 Der Kunde trägt dafür Sorge, dass Domsel Personalberatung alle Unterlagen und Informationen erhält, die für die Ausführung des Auftrages erforderlich sind.
 
 
3.2 Der Kunde benennt der Domsel Personalberatung bei Beginn der Zusammenarbeit einen Mitarbeiter, der befugt ist, rechtsgeschäftliche Erklärungen im Namen des Kunden abzugeben. Benennt der Kunde Domsel Personalberatung keinen Mitarbeiter, so gilt im Verhältnis zu Domsel Personalberatung jeder Mitarbeiter des Kunden als zur Vertretung des Kunden bevollmächtigt.
 
 
3.3 Nach Beendigung des Domsel Personalberatung erteilten Auftrages hat der Kunde alle in seinem Besitz befindlichen Unterlagen unverzüglich an Domsel Personalberatung zurückzugeben oder zu vernichten.
 
 
§ 4 Informationspflichten
 
 
4.1 Der Kunde ist verpflichtet, Domsel Personalberatung unverzüglich anzuzeigen, wenn er sich für einen Kandidaten entschieden hat. Der Kunde ist gehalten, diese Information spätestens bei Vertragsschluss (zwischen dem Kunden und dem Kandidaten) anzuzeigen.
 
 
4.2 Diese Information beinhaltet den Zeitpunkt des Vertragsschlusses, sowie Art und Höhe der an den Kandidaten zu zahlenden Vergütung.
 
 
§ 5 Haftung
 
 
5.1 Domsel Personalberatung kann - vorbehaltlich Teilziffer 5.2 - keine Haftung für die Richtigkeit der Unterlagen zu dem Kandidaten übernehmen.
 
 
5.2 Domsel Personalberatung haftet nur für Schäden, für sich und ihre Erfüllungsgehilfen aus Vertrag und/oder Gesetz, falls Domsel Personalberatung oder ihre Erfüllungsgehilfen eine vertragswesentliche Pflicht (Kardinalpflicht) schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzen, oder der Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Domsel Personalberatung oder deren Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist.
 
 
5.3 Sollte ein platzierter Kandidat innerhalb von sechs Monaten nach seinem Eintritt aus Gründen, die der Auftraggeber nicht zu vertreten hat, wieder ausscheiden, vermittelt die Domsel Personalberatung ohne erneute Honorarforderung einmalig einen weiteren Kandidaten für die identische Position.
 
Dieser Kandidat verfügt über die fachliche Qualifikation und Berufsausbildung gemäß dem ursprünglichen Anforderungsprofil des Auftraggebers.
 
Die Beauftragung zur Nachbesetzung muss innerhalb von 6 Wochen nach Ausscheiden des Kandidaten/in erfolgen.
 
Eine Rückerstattung des Vermittlungshonorars im Gewährleistungsfall wird ausdrücklich ausgeschlossen.
 
 
5.4 Die Personalberatung kann nur sachgerechtes Vorgehen bei der Kandidatensuche und -auswahl gewährleisten. Eine Haftung der Personalberatung dafür, dass ein von ihr nach sachgerechtem methodischen Vorgehen ausgewählter oder empfohlener Kandidat alle vom Kunden in ihn gesetzten Erwartung erfüllt oder bestimmte Ergebnisse erzielt, wird nicht übernommen.
 
 
§ 6 Datenschutz
 
 
6.1 Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass seine Daten von der Personalberatung im Rahmen der Vertragsbeziehung elektronisch verarbeitet und gespeichert werden. Die Daten werden nicht unbefugt an Dritte weitergegeben. Ausdrücklich als nicht unbefugt gilt die Übermittlung von Kundendaten an ein von der Personalberatung zum Zwecke der Vertragsabwicklung und Abrechnung beauftragtes Unternehmen. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass bei der Übertragung von Daten im Internet für alle Teilnehmer nach derzeitigem Stand der Technik nicht völlig ausgeschlossen werden kann, dass sich Unbefugte während des Übermittlungsvorgangs Zugriff auf die übermittelten Daten verschaffen. Im Übrigen versichern der Auftraggeber und die Personalberatung die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zum personenbezogenen Datenschutz.
 
 
6.2 Adressen von Bewerbern aus Individualvermittlungen, mit denen kein Vertragsverhältnis zustande kam, dürfen nicht gespeichert, verwendet oder weitergegeben werden. Kommt ein Vertragsverhältnis mit einem durch die Personalberatung nachgewiesenen Bewerber zustande, ist das vereinbarte Honorar für diese Leistung fällig, auch wenn die Anstellung in einem verbundenen Unternehmen des Auftraggebers und/oder zu einem späteren Zeitpunkt stattfindet. Im Streitfalle liegt die Beweislast beim Auftraggeber.
 
 
§ 7 Kündigung
 
 
7.1. Ein Personalvermittlungsauftrag kann innerhalb einer Frist von 4 Wochen von beiden Vertragsparteien gekündigt werden. Kommt eine Arbeit zwischen dem Auftraggeber und einem von der Personalberatung gestellten Bewerber nach Kündigung des Vermittlungsvertrages zustande, so wird das Vermittlungshonorar dennoch in voller Höhe fällig.
 
 
7.2. Sollte der Suchauftrag vom Auftraggeber vorzeitig gekündigt werden, oder die Position durch den Auftraggeber selbst besetzt werden, wird dann die nächste, bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht in Rechnung zu stellende Rate des vereinbarten Honorars fällig.
 
 
§ 8 Vertraulichkeit
 
 
Die Personalberatung verpflichtet sich, sämtliche ihr während der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, ohne Zustimmung des Bewerbers, mit früheren oder dem momentanen Arbeitgeber des Bewerbers Kontakt aufzunehmen.
 
 
§ 9 Sonstige Bestimmungen
 
 
9.1 Änderungen und Ergänzungen der zwischen Personalberatung und dem Kunden getroffenen Vereinbarung bedürfen der Schriftform.
 
 
9.2 Falls einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Teile davon unwirksam sein sollten, wird hierdurch die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner werden alsdann anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dem beabsichtigten Zweck entsprechende Regelung in zulässiger Weise treffen.
 
 
9.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
 
 
9.4 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Lampertheim.
 
 
Lampertheim, den 01.01.2017
 




 
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