Zusätzlich zur Unterstützung in der Vertragsgestaltung bieten wir Ihnen ebenso Unterstützung in den Bereichen AGG-konforme Absage und DSGVO- konformes Bewerbermanagement an.
AGG-konforme Absage:
Um den Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) Rechnung zu tragen, darf Bewerbern nicht aus diskriminierenden Gründen abgesagt werden, also entsprechend nicht aufgrund der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, des Alters, der sexuellen Orientierung oder aufgrund einer Behinderung. Um AGG-konforme Absagen zu formulieren, müssen Sie daher deutlich machen, warum sich der Kandidat fachlich nicht für die zu besetzende Vakanz eignet. Bei mehreren Bewerbern mit fachlich gleichwertigen Qualifikationen können Sie genau das als Absagegrund angeben, indem Sie darauf hinweisen, dass andere Kandidaten eher dem gesuchten Profil entsprochen haben.
DSGVO-konformes Bewerbermanagement:
Um Ihre Bewerbungen im Sinne der DSGVO zu verwalten, müssen Sie die Kandidaten zum einen auf deren Recht auf Auskunft, Löschung und Sperrung hinweisen und zum anderen deutlich machen, dass die Bewerber jederzeit kostenfrei die von Ihnen gespeicherten Daten anfordern können. Zudem ist es ebenso notwendig, die Bewerber darauf hinzuweisen, dass deren Bewerbungsunterlagen nach einer Absage noch sechs Monate aufgehoben werden und diese nach Ablauf der Frist gelöscht werden. Dies gehört zu den wichtigsten, aber bei weitem nicht den einzigen Faktoren des DSGVO-konformen Bewerbermanagements.
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